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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Vetsch — Gestaltung

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen Vetsch — Gestaltung (nachfolgend «Gestalter» genannt) und ihren Auftraggebern, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlage

Die Leistungen des Gestalters erfolgen ausschliesslich auf Grundlage dieser AGB sowie – in der jeweiligen Reihenfolge – eines allfälligen schriftlichen Vertrages bzw. der schriftlichen Offerte.

2. Sorgfalts- und Treuepflicht

Der Gestalter verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und im Interesse des Auftraggebers auszuführen. Er wahrt die berechtigten Interessen des Auftraggebers nach Treu und Glauben und schützt insbesondere Geschäftsgeheimnisse, soweit ihm Einblick gewährt wurde.

3. Auftragsabwicklung

3.1 Technische Mittel

Der Gestalter arbeitet mit modernsten verfügbaren Mitteln und nach aktuellem Stand der Technik.

3.2 Verantwortung für gelieferte Daten und Vorlagen

Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Sicherung von Daten, die er dem Gestalter auf Datenträgern oder elektronisch übermittelt. Der Gestalter übernimmt keine Haftung für Datenverluste oder Schäden an übergebenen Unterlagen, soweit nicht grobes Verschulden vorliegt. Virenverseuchte Datenträger werden nicht bearbeitet.

3.3 Mangelhafte Vorlagen

Mangelhafte oder unvollständige Manuskripte und Vorlagen sind vom Auftraggeber zu bereinigen. Werden diese Arbeiten durch den Gestalter erbracht, werden sie nach Aufwand verrechnet.

3.4 Rechte Dritter

Der Auftraggeber garantiert, dass er über sämtliche Rechte an den zur Verfügung gestellten Inhalten (Texte, Bilder, Marken etc.) verfügt bzw. berechtigt ist, diese zu nutzen. Er stellt den Gestalter von allen Ansprüchen Dritter frei.

3.5 Entwürfe, Skizzen und Werkzeuge

Entwürfe, Reinzeichnungen, fotografische Arbeiten, Programmierungen, Werkzeuge etc., die im Rahmen der Auftragserfüllung entstehen, werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

3.6 Autorkorrekturen und nachträgliche Änderungen

Nachträgliche Änderungswünsche (Autorkorrekturen) sind nicht im Angebotspreis enthalten und werden nach Aufwand verrechnet.

3.7 Gestalterische Freiheit

Bei ungenügender Spezifikation steht dem Gestalter gestalterische Freiheit zu.

3.8 Freigabe («Gut zum Druck» / «Ready-to-Screen»)

Der Auftraggeber erteilt die Freigabe schriftlich oder elektronisch. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

3.9 Branchenübliche Toleranzen

Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material bleiben vorbehalten.

4. Urheber- und Nutzungsrechte

4.1 Grundsatz

Die Urheberrechte an allen vom Gestalter geschaffenen Werken verbleiben uneingeschränkt beim Gestalter. Der Gestalter ist berechtigt, seine Urheberschaft in geeigneter Form kenntlich zu machen.

4.2 Umfang der Nutzungsrechte

Der Auftraggeber erwirbt – soweit nicht anders vereinbart – ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den im Vertrag bzw. in der Offerte definierten Zweck, Umfang und Zeitraum. Jede weitergehende oder andere Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Gestalters und ist separat zu vergüten.

4.3 Unerlaubte Nutzung

Bei widerrechtlicher Nutzung oder Bearbeitung der Werke des Gestalters ist dieser berechtigt, eine Vertragsstrafe von maximal 100 % des betreffenden Auftragswertes (mindestens jedoch CHF 2’000.–) zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

4.4 Präsentationen und Pitches

Ideen, Konzepte und Entwürfe, die im Rahmen von Präsentationen oder Pitches vorgestellt werden, dürfen ohne schriftliche Zustimmung und Vergütung durch den Gestalter nicht genutzt werden.

5. Beizug Dritter

Der Gestalter ist berechtigt, Leistungen Dritter im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen. Er prüft die Rechnungen Dritter nach bestem Wissen, übernimmt jedoch keine Haftung für deren Leistungen.

6. Gewährleistung und Haftung

Der Gestalter haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte und Folgeschäden ist ausgeschlossen. In jedem Fall ist die Haftung auf den Auftragswert beschränkt.

7. Honorar und Zahlungsbedingungen

7.1 Honorar

Das Honorar richtet sich nach Vertrag bzw. Offerte (Fixpreis oder Stundenansatz).

7.2 Mehraufwand und Autorkorrekturen

Mehraufwand und Autorkorrekturen werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.

7.3 Zahlungsfrist

Rechnungen sind innert 30 Tagen rein netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 5 % p.a. geschuldet. Skonti oder Abzüge sind nur bei schriftlicher Vereinbarung zulässig.

7.4 Vorschüsse

Bei Aufträgen mit einer Abwicklungsdauer von mehr als zwei Monaten oder einem Volumen über CHF 10’000.– kann der Gestalter angemessene Akontozahlungen verlangen.

7.5 Reduktion oder Annullierung

Bei Reduktion oder Annullierung des Auftrags hat der Gestalter Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz aller entstandenen Kosten und Schäden.

8. Eigentumsvorbehalt

Die vom Gestalter erstellten digitalen und physischen Arbeitsunterlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Gestalters.

9. Kennzeichnung und Referenzen

Der Gestalter ist berechtigt, seine Arbeiten diskret zu signieren sowie den Auftraggeber und die erstellten Werke zu Referenz- und Werbezwecken (Portfolio, Website, Social Media etc.) zu verwenden, soweit keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.

10. Termine, Reklamationen und Schadenersatz

Termine sind verbindlich, soweit sie schriftlich als fix bestätigt wurden. Bei Verzögerungen ist eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen zu gewähren. Reklamationen sind innert 10 Tagen nach Erhalt der Leistung schriftlich und begründet geltend zu machen. Schadenersatzansprüche bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

11. Beendigung der Zusammenarbeit

Daueraufträge können von beiden Parteien mit einer Frist von 6 Monaten auf Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Das Recht auf ausserordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

12. Daten und Unterlagen

Der Gestalter archiviert die Auftragsdaten während 10 Jahren. Die Herausgabe von offenen Arbeitsdateien (z. B. InDesign-, Photoshop-Dateien) erfolgt nur gegen separate Vergütung.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine rechtlich zulässige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz des Gestalters.

Stand: November 2025